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Internat. Übersetzungsbüro
      


Im Rahmen des § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes erstellen wir für Sie die laufende Buchführung Ihres Unternehmens , sowie die Lohn und Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldungen für das Finanzamt , sowie die gesamte Abwicklung mit den Sozialkassen, Krankenkassen u.s.w.

Sollten Sie also Unternehmensgründer sein, oder mit Ihrer bisherigen Lösung nicht zufrieden sein, machen wir Ihnen gern ein Angebot. Da wir auf dem Gebiet des Hotel und Gaststättenwesens seit Jahren spezialisiert sind, bekommen Sie bei uns geballtes know how zum günstigen Preis. Aber auch andere Branchen sind uns gut bekannt und willkommen , etwa Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte), Handwerker und Gewerbetreibende (Detekteien, Maklerbüros, Reisebüros).

Was die Entfernung anbelangt , machen wir  Sie darauf aufmerksam, dass ungefähr die Hälfte unserer Buchführungsmandantschaft sich durchaus nicht an unserem Stammsitz in Bielefeld befindet, sondern zum Teil über 150 km Entfernung mit uns bestens kommuniziert. Die Buchführungsbelege werden uns ein mal monatlich zugesandt, offene Fragen werden ausführlichst telefonisch besprochen und geklärt. Gelegentliche persönliche Treffen werden vereinbart und gegenseitig ausgeführt.

Und noch ein Hinweis :

Nehmen Sie Ihre Buchführung ernst. Sie ist nicht nur das wichtigste Instrument zur Ermittlung Ihres steuerlichen Gewinns und Grundlage der Besteuerung, sondern auch Ihr bester Informant und Ratgeber, der Ihnen zeigt wo Ihr Unternehmen wirklich steht. Bitte beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Hinweise :

Bewahren Sie alle Ihre Buchführungsbelege sorgfältig auf, ab besten in einer   gewissen zeitlichen oder thematischen Ordnung. So können Sie etwa Kontoauszüge von den Bar- und Kassenbelegen trennen.

Zeichnen Sie Ihre Einnahmen ordentlich, penibel und zeitnah (möglichst täglich) auf und führen Sie am besten ein Kassenbuch mit dem Sie auch Ihren täglichen Kassenbestand ermitteln können.

Führen Sie ein Wareneingangsbuch, aus dem sich ergibt welche Waren für Ihr Unternehmen eingekauft wurden.Bewahren Sie auch alle anderen Kostenbelege Ihres Unternehmens sorgfältig auf und lassen Sie sich auch für kleinere Beträge immer Quittungen geben, die auf den Namen Ihres Unternehmens ausgestellt sind.

Und noch ein letzter Tip : Bleiben Sie immer schön ehrlich ! Der Gesetzgeber hat genügend Möglichkeiten zum legalen Steuersparen vorgesehen (lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten). Bauen Sie also Ihr Unternehmen nicht auf Sand, sondern geben Sie ihm die Chance auf festem Boden zu wachsen und Früchte zu tragen, an denen Sie sich ein Leben lang erfreuen können.

Übrigens : Keine Angst vor Steuerprüfungen ! Auch die Finanzbeamten sind meist nette Menschen, die nur Ihren Job machen und dieser Job hat für die Allgemeinheit eine wichtige Funktion. Wenn Sie ehrlich waren haben Sie also nichts zu befürchten. Gern betreuen wir die von uns erstellten Buchführungen auch im Rahmen von Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

Weiteres zum Thema Buchführung im persönlichen Gespräch unter

                               Tel. 0521-8949004

 
   
   
   
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